Falschfahrer auf der Bundesstraße 27 - Rettungswagen 1-83-1 in akuter Gefahr
Von Alfred Brandner
Wer auf einer Autobahn, oder autobahnähnlichen Straße unterwegs ist, muss stets damit rechnen, dass ihm plötzlich, und unverhofft ein sogenannter „Geisterfahrer“ entgegen kommt. Eigene Erfahrungen bestätigen diese Aussage.
So geschehen am 27.7.12. gegen ca. 15.30 Uhr auf der Bundesstraße 27, nähe Tübingen. An diesem Tag bin ich als Fahrer auf einem Einsatzfahrzeug. Wir befinden uns auf der Rückfahrt von einer Notverlegung in die BG Klinik.
Die Außentemperatur beträgt über 30 ° und die Fahrbahn scheint zu flimmern. Trotz einem lebhaften Arbeitstag, mit ersten Anzeichen einer leichten Ermüdung, bin ich mir meiner Verantwortung bewusst. Höchste Konzentration ist angesagt. Die Fahrzeuge auf der Gegenspur ziehen vorbei. Während eines Überholvorganges denke ich gerade, dass ein Fahrzeug auf der Gegenspur, den Eindruck erwecken könnte, dass es sich auf unserer Fahrbahn befindet. Nun erkenne einen weißen PKW und ziehe den RTW instinktiv auf die rechte Spur. Ein weißer Daimler, ein „Geisterfahrer“ fährt mit hoher Geschwindigkeit auf der falschen Fahrbahn mit hoher Geschwindigkeit in den entgegenkommenden Verkehr.
Unverzüglich wird über Notruf die Polizei verständigt. Auch die Rettungsleitstelle Tübingen wird über die brisante Gefahrenlage in Kenntnis gesetzt. Banges Warten auf die Gefahrenmeldung im Rundfunk beginnt. Eine Ewigkeit scheint zu vergehen, bis die erste Meldung über den Äther geht. Real waren es aber gerade mal geschätzte fünf Minuten.
Wir setzen unsere Fahrt fort, und hoffen dass alles gut geht, und es der Polizei gelingt, den Falschfahrer frühzeitig, und vor einem Unfallereignis aus dem Verkehr zu ziehen.
Während wir uns darüber unterhalten, mit welcher Strategie die Polizei der Lage Herr werden kann, kommt über den Rundfunk die Entwarnung.
Wir sind über den glücklichen Ausgang, einer auch für uns hoch akuten Gefahrenlage befriedigt, und setzen unsere Fahrt fort.
Abschließend wurde zur Kenntnis genommen, dass nicht nur Einsatzfahrten mit Sonderrechten ein erhebliches Risikopotenzial beinhalten, sondern gerade auch das scheinbar entspannte fahren auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen- auch im privaten PKW.